Herzliche Einladung zum VR-Sensenmähwettbewerb
Anlässlich des 130-jährigen Jubiläums ruft die VR-Bank Landsberg-Ammersee eG in Zusammenarbeit mit der Dorfgemeinschaft Beuern bei Greifenberg den VR-Sensenmähwettbewerb aus.
Alle Mähfestfreunde sind herzlich eingeladen, ihr Können am 23. Juni 2017 ab 18.30 Uhr unter Beweis zu stellen.
Der Wettkampf wird bei jeder Witterung auf Beurer Flur ausgetragen. Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
Jeder Teilnehmer erhält einen Preis, die besten drei Gruppen werden zudem mit je einem Fass Bier belohnt (je nach Platzierung 50, 30 und 10 Liter).
Die Teilnahmebedingungen erhalten Sie hier zum Download als PDF, auf dieser Seite unter dem Absatz "Teilnahmebedingungen VR-Sensenmähwettbewerb" oder in allen Geschäftsstellen der VR-Bank Landsberg-Ammersee eG.
Die Anmeldung zum Wettbewerb nehmen alle Geschäftsstellen der VR-Bank Landsberg-Ammersee eG bis zum 16. Juni 2017 entgegen.
Im Anschluss an den Wettbewerb findet im Zelt die Preisverleihung und das Mähfest statt.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme und viele Zuschauer!
Teilnahmebedingungen VR-Sensenmähwettbewerb
1. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Teams begrenzt. Jede Gruppe darf maximal 5 Personen einsetzen.
2. Jeder mäht mit der eigenen, mitgebrachten Sense (max. Schwertlänge 95 cm).
3. Die verschiedenen, jedoch gleich großen Wettbewerbs-Mähflächen werden ausgelost, wobei ein Mitglied der jeweiligen Gruppe die Losnummer zieht.
4. Es darf immer nur eine Person pro Gruppe mähen, es darf jedoch beliebig oft abgelöst werden.
5. Es muss immer am End-Mähpunkt der abgelösten Person weitergemäht werden.
6. Wurde die erste Mahd (erster Mähstreifen) fertig gemäht, muss der Mäher seine Sense hochhalten, erst dann darf ein anderer Mäher der Gruppe mit der 2. Mahd beginnen.
7. Der Mäher, der die Sense hochgehalten hat, darf nicht nachmähen um das Mähergebnis zu verbessern.
8. Sobald das Wettbewerbsfeld der Gruppe komplett abgemäht ist, hält der letzte Mäher seine Sense hoch und ruft: „Fertig gemäht!“.
9. Wird von der Aufsicht beobachtet, dass von einer Gruppe zwei Personen zur gleichen Zeit mähen oder dass nach Abschluss der Mäharbeiten nachgemäht wird, scheidet diese Gruppe aus und wird nicht gewertet.
10. Nach dem Ruf „Fertig gemäht!“ muss das Schnittgut auf eine gleichmäßige Reihe (Schwade) gerecht werden. Dies erfolgt durch die Mäher der Gruppe mittels eigens mitgebrachten Werkzeug (Gabel und Handrechen). Für die Schwaden sind jeweils freie Flächen links von den Wettbewerbs-Mähflächen vorgesehen.
11. Beim Rechen dürfen zwei Personen zur gleichen Zeit arbeiten, die ebenfalls beliebig oft abgelöst werden können.
12. Sobald das Wettbewerbsfeld der Gruppe komplett abgerecht ist, hält derjenige, der zuletzt gerecht hat, den Rechen hoch und ruft: „Fertig gerecht!“.
13. Wird von der Aufsicht beobachtet, dass von einer Gruppe beim Zusammenrechen mehr als zwei Personen zur gleichen Zeit arbeiten oder nach Abschluss der Zusammenrechens noch einmal nachgerecht wird, scheidet diese Gruppe aus und wird nicht gewertet.